Videoupdate: Kurzarbeit

26.11.2021

Angesichts der derzeit sehr hohen Infektionszahlen und des notwendigen Lockdowns hat sich das Arbeitsministerium gemeinsam mit den Sozialpartnern darauf verständigt, die Corona-Kurzarbeit – jene Form der Kurzarbeit, die besonders betroffene Betriebe erhalten und die ursprünglich Ende des Jahres ausgelaufen wäre – bis Ende März 2022 zu verlängern.

Zudem wurden folgende Neuerungen beschlossen:

  1. Die Rahmenbedingungen bei der Beantragung der Corona-Kurzarbeit wurden erleichtert.
  2. Es wird eine Saisonstarthilfe für die Einstellung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern geben, die in der Saison tätig sind und vor allem in den Tourismusregionen unverzichtbar sind.
  3. Es wird eine zusätzliche Zahlung von 500 Euro für Personen geben, die besonders lange in Kurzarbeit waren.
  4. Trinkgeldersatz in Höhe von 5%.

Erleichterte Rahmenbedingungen bei der Beantragung der Kurzarbeit  

  • Bereits Anfang dieser Woche wurden aufgrund der aktuell herausfordernden Situation administrative Erleichterungen für Betriebe bei der Beantragung der Kurzarbeit geschaffen.
  • Seit Montag entfällt für Betriebe, die die Kurzarbeit beantragen, die Prüfung und Bestätigung beim Steuerberater sowie die Zustimmung der Sozialpartner.
  • Betriebe bekommen damit die Kurzarbeit mit weniger bürokratischem Aufwand zugesichert.
  • Außerdem schafft die Neuregelung mehr zeitlichen Spielraum für Unternehmen – Unternehmen werden drei Wochen Zeit haben, die Corona-Kurzarbeit rückwirkend zu beantragen und bekommen trotzdem die Unterstützung in voller Höhe.

Saisonstarthilfe für Tourismusbetriebe
Der heimische Tourismus gehört zu den Hauptbetroffenen der Coronakrise – sowohl die Unternehmerinnen und Unternehmer als auch ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die Kurzarbeit hat sich als eine der erfolgreichsten Krisenmaßnahmen bewährt. Über 1,3 Millionen Arbeitsplätze konnten seit Pandemie-Beginn so gesichert werden, viele davon in Gastronomie und Tourismus. Da das bisherige Modell der Kurzarbeit jedoch nur für Beschäftigte konzipiert war, die bereits einen vollentlohnten Kalendermonat vor Beginn der Kurzarbeit beschäftigt waren, haben Arbeitsminister Martin Kocher und Tourismusministerin Elisabeth Köstinger mit den Sozialpartnern eine Lösung vereinbart.

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Zu den Details:

  • Die Saisonstarthilfe zur Fachkräftesicherung gilt für alle Personen, die zwischen 3. November 2021 und dem 12. Dezember 2021 angestellt wurden.
  • Für diese Neuanstellungen bekommt der Unternehmer 65 Prozent des Bruttogehalts, also inklusive aller Lohnnebenkosten, vom AMS refundiert, wobei der Arbeitnehmer seinen vollständigen Gehalt bezieht.
  • Diese Regelung gilt bis zum ehestmöglichen Datum, ab welchem die reguläre Kurzarbeit theoretisch in Anspruch genommen werden kann – d.h. spätestens bis zum 31. Jänner 2022.
  • Voraussetzung ist, dass sich der Arbeitnehmer natürlich vor Ort befindet.
  • Zusätzlich greift die Regelung ausschließlich für Saisonbetriebe.
  • Kontrollen stellen sicher, dass eine missbräuchliche Verwendung verhindert wird.

Zusatzzahlung von 500 Euro für Langzeit-Kurzarbeitende

  • Neu ist zudem, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die im November 2021 in Kurzarbeit waren und seit März 2020 insgesamt 10 Monate oder länger für eine Form der Kurzarbeit angemeldet waren, eine zusätzliche Zahlung von 500 Euro netto erhalten.
  • Ziel der Maßnahme ist es, Beschäftigte, die bereits besonders lang in Kurzarbeit sind, finanziell zu unterstützen.
  • Die Regelung gilt für Personen in Kurzarbeit, deren Bemessungsgrundlage kleiner als 50 Prozent der Höchstbemessungsgrundlage ist.

Quelle: Wirtschaftsbund OÖ