Sonderklienteninfo

Inhalt:

1. Energiekostenzuschuss II
2. Energiekostenpauschale 
3. Herbstgespräche
4. Entlastungswoche für Pflegepersonal

Herbstgespräche
Wir möchten Sie, wie jedes Jahr, auch heuer wieder auf das Angebot eines „Jahresend-/Herbstgespräches“ hinweisen.

Im Rahmen dieser Einzelgespräche wird analysiert, ob VOR DEM 31.12. im konkreten Fall noch Handlungsbedarf besteht. Überdies können natürlich auch andere individuelle Beratungsanfragen wie Investitionen, Gewinnfreibeträge und dergleichen behandelt werden. 

Bei Interesse an einem Jahresgespräch ersuchen wir um Terminvereinbarung mit unserem Sekretariat.

Neuerung seit 1.1.2023 – Entlastungswoche für Pflegepersonal 

Alle Mitarbeiter, die im gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege, Pflegefachassistenz oder Pflegeassistenz arbeiten, gebührt ab dem 43. Lebensjahr eine Entlastungswoche (egal in welchem Bereich, welchem Kollektivvertrag usw. sie unterliegen). Diese Entlastungswoche muss nachweislich konsumiert werden (also im Zeitnachweis ersichtlich), da ansonsten Verwaltungsstrafen zwischen € 36,00 und € 2.180,00 drohen.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre/n zuständige/n Lohnverrechner/in.