Beantragung Energiekostenpauschale für Kleinunternehmer 2023

Die Energiekostenpauschale hilft kleinen Unternehmen (Jahresumsatz von 10.000€ bis max. € 400.000), die hohen Energiekosten zu bewältigen.
Sofern Sie antragsberechtigt sind, erhalten Sie je nach Branche und Jahresumsatz eine pauschale Abgeltung der Energiekosten. Die Beantragung erfolgt online, über das Unternehmensserviceportal.

Ausgenommen sind öffentliche Unternehmen, Gebiets­körper­schaften, Unternehmen aus den Sektoren Energie, Finanz- sowie Versicherungs­wesen, Realitäten­wesen und Land­wirt­schaft sowie freie Berufe und politische Parteien und deren Unternehmen.

Diesmal sind auch umsatzsteuerbefreite Unternehmen antragsberechtigt wie z.B.: Versicherungsmakler…

Für die Einreichung benötigen Sie:

  • Handysignatur oder ID Austria
  • Zugang zum Unternehmensserviceportal (USP)
  • Umsatzhöhe aus dem Jahr 2023
  • ÖNANCE-Code (kann über das USP unter „Unternehmensdaten eingesehen werden)
     

EINREICHUNG:
1. Selbstcheck unter www.energiekostenpauschale.at durchführen
2. Im Unternehmensserviceportal die erforderlichen Informationen eingeben und die Energiekostenpauschale beantragen

Für die Einreichung sind keine Belege oder Steuerunterlagen notwendig!

Für Rückfragen stehen wir natürlich jederzeit, gerne zur Verfügung!