Überprüfung der Steuervorauszahlung 2024 – Anpassung bis 30.9.2024 möglich
Sie zahlen Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer voraus? Die Höhe der Vorauszahlung basiert in der Regel auf dem Bescheid des Jahres 2022 oder 2023.
Liegt das erwartete Ergebnis 2024 unter diesem Vorjahreswert ? Sind die Umsätze gesunken? Sind die Kosten gestiegen? In diesem Fall kann noch bis Montag 30.9. ein Antrag auf Herabsetzung beim Finanzamt gestellt werden. Anzugeben ist die neue, niedrigere VZ-Höhe und eine Begründung.
Wenn die Vorauszahlung nicht angepasst wird, kommt es einfach nächstes Jahr zu einer Steuergutschrift im Wege der Jahreserklärung 2024. Anzuraten ist die Herabsetzung daher bei betraglich wesentlichen Gewinnrückgängen.