Identifikationsnummer für Wertpapiere

Ab 2018

Handeln Sie mit Wertpapieren?
Ab 2018 ist eine Identifikationsnummer Voraussetzung für Wertpapiergeschäfte. Rechtzeitiges Handeln ist geboten um Verzögerungen beim Wertpapierhandel im neuen Jahr zu vermeiden.

Was ist zu tun?

Bei  natürlichen Personen hält sich der Handlungsbedarf in Grenzen. Denn natürliche Personen, nicht eingetragene Einzelunternehmen und Freiberuflerinnen bzw Freiberufler wird eine Identifikationsnummer, der NCI – National Client Identifier, von der depotführenden Bank standardmäßig zugewiesen. Der NCI errechnet sich je nach Staatsbürgerschaft aus unterschiedlich definierten persönlichen Daten (Name, Geburtsdatum, Nationalität). Da diese Daten der Bank grundsätzlich bekannt sein müssten, besteht kein Handlungsbedarf. Bei Zweifel wenden Sie sich an Ihre Bank.

Bei juristischen Personen und Personengesellschaften sowie eingetragene Einzelunternehmer wird der LEI – Legal Entity Identifier – vergeben. Der LEI muss selbst beantragt werden und wird nicht automatisch vergeben. Der Antrag kann vollständig online erfolgen, empfohlener Weise über das WM-Leiportal (www.wm-leiportal.org). Bei der Beantragung sind die Grunddaten des Unternehmens sowie auch eventuelle Muttergesellschaften anzugeben. Die Beantragung des LEI kostet 80 Euro, die jährlich vorzunehmende Verlängerung je 70 Euro. Nach Erteilung des LEI ist dieser an die jeweilige depotführende Bank zu übermitteln.