Corona-Kurzarbeit 16.03.2020

Sehr geehrte Damen und Herren,

Im folgenden haben wir die wichtigsten Informationen zur Corona-Kurzarbeit für Sie zusammengefasst:

Damit die Mitarbeiter in Kurzarbeit gehen können bedarf es einiger Voraussetzungen. Im ersten Schritt kann die Kurzarbeit für maximal 3 Monate beantragt werden.

Die Mitarbeiter müssen zuerst den Alturlaub (Urlaub der zum letzten Urlaubsstichtag bestand und noch nicht aufgebraucht ist) und Zeitguthaben aufbrauchen. Sollte eine Verlängerung (über 3 Monate hinaus) beantragt werden, müssen weitere 3 Wochen des regulären Urlaubs zuerst verbraucht werden.  Nach Ablauf der Kurzarbeit besteht eine Behaltefrist von einem Monat. Das AMS ersetzt den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen den Verdienstentgang bis zu 90% des vorherigen Nettoentgelts bezogen auf die reduzierte Arbeitszeit. 

Als Arbeitgeber müssen Sie weiterhin die Sozialversicherungsbeiträge im Ausmaß der Arbeitszeit vor Kurzarbeit bezahlen. 

Im Rahmen der beiliegenden Sozialpartnervereinbarungen (ist gleichzeitig der Antrag) sind diese Punkte umfassend beschrieben. 

Zum aktuellen Zeitpunkt liegt kein aktualisiertes Formular seitens des AMS, speziell für die Kurzarbeit im Zusammenhang mit der „Corona-Krise“ vor. Die vorliegenden LINKS verweisen auf das bisherige Formular vor der „Corona-Krise“. Auf der WEB-Site des AMS wird darauf hingewiesen, dass es in Kürze ein solches Formular geben soll.

Es entzieht sich unserer Kenntnis, ob in der Zwischenzeit das bisherige Formular verwendet werden soll/darf.

Vorgehensweise:

1. Antrag Corona Virus-Kurzarbeit ausfüllen
Dieser enthält auch viele rechtliche Hinweise. 

2. Liste der Beschäftigten mit Unterschriften ausfüllen.
(Arbeiter/Angestellte getrennte Listen)

3. Schreiben Begründung der wirtschaftlichen Notwendigkeit
Ein Muster dieses Schreibens finden Sie unter folgendem Link:

4. Email an AMS/WKO/zuständige Gewerkschaft
Die oben angeführten Unterlagen sind an folgende Institutionen per Mail zu senden: 
AMS: ams.oberoesterreich@ams.at
WKO: service@wkooe.at
Österreichischer Gewerkschaftsbund: oberoesterreich@oegb.at

Als Anlage 4 senden wir Ihnen die Handlungsanleitung und Erläuterungen, herausgegeben von WKO, ÖGB, AK und IV. 

Für Fragen beim Ausfüllen der Anträge stehen wir gerne zur Verfügung.

NEUERUNG (Stand: 17.03.2020, Quelle:WKO Infopoint Corona): Übernahme der Dienstgeberbeiträge ab dem 1. Monat Durch die weiteren Erleichterungen bei der Corona Kurzarbeit werden nun bereits ab dem ersten Monat die Dienstgeberbeiträge durch das AMS übernommen. Die genauen Details werden noch von WKO und AMS vereinbart.