Ab 20.04.2020 können die Anträge für den Härtefall-Fonds Phase II bei der WKO gestellt werden.
Gegenstand der Förderung ist der teilweise Ersatz von entgangenem Nettoeinkommen aus Einkünften aus selbständiger Arbeit oder Gewerbebetrieb (nicht aber Vermietung und Verpachtung).
Die Förderung muss nicht zurückbezahlt werden und beträgt maximal EUR 2.000,- pro Monat für maximal 3 Monate.
Wir haben die Details für Sie zusammengefasst:
Update 16.04.2020
Auslaufen von Fristen
Entgegen vorheriger Ankündigungen wurden folgende Fristen festgesetzt:
Härtefall-Fonds – Phase 1
Die Beantragung der Phase 1 des Härtefall-Fonds (EUR 500,- oder EUR 1.000,-) kann nur noch bis 17. Aprilerfolgen. Sofern Sie auf den neuen Steuerbescheid warten oder aus einem anderen Grund erst später beantragen wollten, aber die Zahlung aus Phase 1 noch erhalten wollen, geben Sie bitte heute noch den Antrag ab!
Rückwirkende Beantragung Kurzarbeit
Anträge zur Kurzarbeit, die im März beginnen soll, ist nur mehr bis 20. April möglich. Ab 21. April können nur mehr Anträge eingebracht werden, bei denen die Kurzarbeit im April beginnt.