Zahlungserleichterungen

Alle seit Beginn der Pandemie (16. März 2020) fällig gewordenen Steuern, werden bis 15. März 2021 zinsfrei gestundet.

Dann kann auf Ratenzahlung (15 Monate; bis Juni 2022) beantragt werden. Der Zinssatz beträgt 2% über dem Basiszinssatz.

Sobald zumindest 40% des Betrages zurückbezahlt sind, kann ein neues Ratenansuchen gestellt werden, sodass der Restbetrag binnen weiterer 21 Monate (längstens bis Ende März 2024) bezahlt wird.