Härtefall-Fonds

Zeiträume:

Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, kann für maximal 12 Zeiträume jeweils vom 16. des Monats bis 15. des Folgemonats beantragt werden (ab. 16. März 2020 bis längstens 15. April 2021).

Antragsfrist ist der 15. April 2021

Nur natürliche Personen als EPU, Einzelunternehmer, Gesellschafter Personengesellschaft, freie Dienstnehmer, Gesellschafter-Geschäftsführer (GSVG)
 
Voraussetzungen:
• Betroffen von einem behördlichen Betretungsverbot oder
• Laufende Kosten können nicht mehr gedeckt werden oder
• Umsatzeinbruch von mindestens 50% zum vergleichbaren Betrachtungszeitraum
 
• Nebenverdienst ist explizit erlaubt, kann aber die Förderung reduzieren
• Nebenverdienst plus Nettoeinkommen im entsprechenden Zeitraum muss unter EUR 2.000,- sein
Förderhöhe:
– 80% des Nettoeinkommensentfalls
– Maximal EUR 2.000,- pro Monat
– Minimum EUR 500,- pro Monat
•Nettoeinkommen des Vorjahres (letzter Bescheid): (Einkünfte minus Einkommensteuer) durch 12
•Nettoeinkommen des Betrachtungszeitraums: Umsatz durch Einkünfte (=Umsatzrentabilität) mal Umsatz
 
 
•Zusätzlich EUR 500,- Comeback-Bonus für jedes Monat

Weitere Infos finden Sie auch unter:
https://www.bmf.gv.at/public/top-themen/corona-hilfspaket-faq.html#Haertefallfonds

https://www.wko.at/service/haertefall-fonds-phase-2.html