Dem Verlustersatz wird der Verlust der Betrachtungszeiträume zu Grunde gelegt. Die Höhe dieses Verlustes ist die Differenz zwischen den Erträgen und den damit unmittelbar und mittelbar zusammenhängenden Aufwendungen des Unternehmens, jeweils bezogen
auf die antragsgegenständlichen Betrachtungszeiträume:
Der Verlustersatz ist für bis zu zehn Betrachtungszeiträume bzw. Monate im Zeitraum von 16. September 2020 bis längstens 30. Juni 2021 möglich. Die gewählten Betrachtungszeiträume müssen zeitlich
zusammenhängen, mit Ausnahme einer Lücke aufgrund eines Umsatzersatzes
Höhe der Förderung:
Wenn das Unternehmen 50 oder mehr Mitarbeiter und einen Jahresumsatz oder Bilanzsumme größer EUR 10 Mio. hat, stehen ihm 70% Verlustersatz zu.
Wenn das Unternehmen weniger als 50 Mitarbeiter und einen Jahresumsatz oder Bilanzsumme kleiner EUR 10 Mio. hat, stehen ihm 90% Verlustersatz zu.
Die maximale Höhe ist pro Unternehmen mit 3 Mio. Euro begrenzt.
Antragstellung bis 31. Dezember 2021 möglich