Der Ausfallbonus ist bereits ausgelaufen
Stand 07.10.2021
Bei einem Umsatzausfall von 40 Prozent in einem der Kalendermonate im Zeitraum von November 2020 bis Juni 2021 konnten Unternehmen, – bei Erfüllen der allgemeinen Voraussetzungen – über FinanzOnline einen Ausfallsbonus beantragen. Auch Unternehmen sind antragsberechtigt, die im Lockdown nicht geschlossen waren oder die nicht für den Lockdown-Umsatzersatz II antragsberechtigt waren.
Höhe der Förderung:
Der Ausfallsbonus beträgt 30 Prozent des Umsatzausfalls im Kalendermonat des Betrachtungszeitraums (einer der Kalendermonate im Zeitraum von November 2020 bis Juni 2021) und besteht:
· zur Hälfte aus dem „Bonus“
und
· zur Hälfte aus einem (optionalen) Vorschuss auf den Fixkostenzuschuss 800.000, („Vorschuss FKZ 800.000“) der zeitnah und unbürokratisch die Liquidität der antragstellenden Unternehmen verbessern soll.
Bonus und Vorschuss FKZ 800.000 sind mit je 30.000 Euro/Kalendermonat gedeckelt. Der gesamte Ausfallsbonus kann somit höchstens 60.000 Euro/Kalendermonat betragen.
Der Bonus kann ab dem 16. des auf den Betrachtungszeitraum folgenden Kalendermonats bis zum 15. des auf den Betrachtungszeitraum drittfolgenden Kalendermonats beantragt werden. Die Anträge für die Betrachtungszeiträume November 2020 und Dezember 2020 können
vom 16. Februar 2021 bis zum 15. April 2021 erfolgen.