Neben den persönlichen Herausforderungen und Sorgen, die wir derzeit zu bewältigen haben, kommen auch finanzielle, wirtschaftliche Herausforderungen dazu.
Auf dieser Seite wollen wir Sie bei der Abschwächung oder im Besten Fall Beseitigung dieser Problem unterstützen.
17.03.2020
Wir beantworten ihre Fragen!
Es erreichen uns laufend Fragen rund um das Thema Corona-Krise.
Um den Ansturm so gut wie möglich zu bewältigen werden wir im Laufe des morgigen Tages ein Video mit den wichtigsten Informationen sowie Antworten auf Ihre Fragen, für Sie zusammenstellen.
Bestätigung Schlüsselarbeitskraft
Damit Ihre MitarbeiterInnen zu Ihren Arbeitsplätzen gelangen, wurde von der WKO eine Bestätigung des Arbeitgebers für Arbeitskräfte kritischer Infrastruktur bzw. in der Daseinsvorsorge bereitgestellt.
Diese Bestätigung wird bei Bedarf im Original Prüforganen vorgewiesen; Kopien werden zur Aushändigung mitgeführt.
Downloads:
16.03.2020
Informationen zur Corona-Kurzarbeit
Wir haben die wichtigsten Informationen zur Corona-Kurzarbeit für Sie zusammengefasst.
Damit die Mitarbeiter in Kurzarbeit gehen können bedarf es einiger Voraussetzungen. Im ersten Schritt kann die Kurzarbeit für maximal 3 Monate beantragt werden.
Genaueres zur Corona-Kurzarbeit finden Sie HIER.
1. Antrag Corona Virus-Kurzarbeit ausfüllen
2. Liste der Beschäftigten mit Unterschriften beilegen
3. Schreiben Begründung der wirtschaftlichen Notwendigkeit
4. Email an AMS/WKO/zuständige Gewerkschaft
Detaillierte Informationen zur Corona-Kurzarbeit finden Sie in der Sonderklienteninfo vom 16.03.2020 zum Thema Corona-Kurzarbeit
Downloads:
VIdeo-update
Im heutigen Video-Update informieren wir Sie zu: Aufrechterhaltung der Liquidität, Corona-Kurzarbeit und Heimarbeit.
Sonderklienteninfo zur aktuellen Corona-Krise
Inhalt:
1. Raml und Partner
2. Mitarbeiter Ihres Unternehmens
3. Zahlungen an das Finanzamt, die Gesundheitskasse und Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen
4. Heimarbeit/Home office
5. Buchhaltungen
Textvorlagen zum Download
Um die Anträge auf diverse Herabsetzungen und Stundungen von Abgaben zu erleichtern, haben wir kurze Beschreibungen und Textvorschläge für Sie erstellt.
Gerne können Sie auch ein Mail senden, sodass wir die Anträge für Sie stellen.
Stundung überfälliger Zahlungen an die Gesundheitskasse:Die ÖGK hat verlautbart, dass derzeit von Exekutionen abgesehen wird.
Wir empfehlen gegebenenfalls den Antrag per Mail zu senden (office-o@oegk.at), dann aber auch per Post zu senden.
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin in meiner betrieblichen Tätigkeit (Angabe der Branche…) von den Auswirkungen der SARS-CoV-2-Virus-Infektion betroffen. Das bewirkt einen abzusehenden Liquiditätsengpass, der für mich einen Notstand darstellt und daher kann ich die bereits fälligen Abgaben der ÖGK noch nicht leisten. Daher bitte ich in den nächsten Monaten von einer Exekution abzusehen.
Vielen Dank
Die SVS nimmt Herabsetzungsanträge derzeit auch telefonisch entgegen (050 808 808).
Alternativ füllen Sie bitte den Antrag online aus: https://www.sozialversicherung.gv.at/formgen/?portal=svsportal&LO=4&contentid=10007.854309
Der Antrag kann mit der Handysignatur unterschrieben werden oder ausgedruckt an vs@svs.at gesandt werden.
Der Beitrag kann auf die Mindestbeiträge herabgesetzt werden, diese betragen 2020 EUR 464,16 pro Quartal beziehungsweise EUR 1.856,64 pro Jahr.
Dieser kann derzeit auch gestundet werden.
Der Antrag kann im Finanzonline unter dem Punkt „Weitere Services/Vorauszahlungen“ eingegeben werden:
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin in meiner betrieblichen Tätigkeit (Angabe der Branche…) von den Auswirkungen der der SARS-CoV-2-Virus-Infektion betroffen. Das bewirkt, dass die bisherige Festsetzung von Vorauszahlungen der Einkommensteuer für das Kalenderjahr 2020 zu hoch sind. Ich habe die Auswirkungen des SARS-CoV-2-Virus-Infektion auf die Höhe der Steuerbemessungsgrundlage für 2020 sorgfältig abgeschätzt und beantrage eine Herabsetzung der Vorauszahlung auf EUR …,-.
Vielen Dank
Name
Der Antrag kann im Finanzonline unter dem Punkt „Weitere Services/Vorauszahlungen“ eingegeben werden:
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin in meiner betrieblichen Tätigkeit (Angabe der Branche…) von den Auswirkungen der der SARS-CoV-2-Virus-Infektion betroffen. Das bewirkt, dass die bisherige Festsetzung von Vorauszahlungen der Körperschaftsteuer für das Kalenderjahr 2020 zu hoch sind. Ich habe die Auswirkungen des SARS-CoV-2-Virus-Infektion auf die Höhe der Steuerbemessungsgrundlage für 2020 sorgfältig abgeschätzt und beantrage eine Herabsetzung der Vorauszahlung auf EUR …,-.
Vielen Dank
Name
Die SVS nimmt Stundungsanträge derzeit auch telefonisch entgegen (050 808 808).
Alternativ kann ein Mail an die SVS geschrieben werden (vs@svs.at ):
Bitte im Betreff Namen und SV-Nummer angeben
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin in meiner betrieblichen Tätigkeit (Angabe der Branche…) von den Auswirkungen der SARS-CoV-2-Virus-Infektion betroffen. Das bewirkt einen abzusehenden Liquiditätsengpass, der für mich einen Notstand darstellt. Ich beantrage daher die fälligen Beiträge zur SVS für …(beispielsweise 3 Monate) zu stunden.
Vielen Dank
Name
ACHTUNG: Auch wenn Abgaben gestundet werden, müssen diese der Österreichischen Gesundheitskassa gemeldet werden, da ansonsten Strafen drohen. Laut Info sollte die Stundung gewährt werden.
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin in meiner betrieblichen Tätigkeit (Angabe der Branche…) von den Auswirkungen der SARS-CoV-2-Virus-Infektion betroffen. Das bewirkt einen abzusehenden Liquiditätsengpass, der für mich einen Notstand darstellt und daher kann ich die fälligen Abgaben der ÖGK diese Monat nicht leisten. Ich beantrage daher die fällige Einkommensteuer/Körperschaftsteuer für …(maximal 3 Monate) zu stunden.
Vielen Dank
Name
ACHTUNG: Auch wenn Abgaben gestundet werden, müssen diese dem Finanzamt gemeldet werden, da ansonsten Strafen drohen. Laut Info sollte die Stundung gewährt werden.
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin in meiner betrieblichen Tätigkeit (Angabe der Branche…) von den Auswirkungen der SARS-CoV-2-Virus-Infektion betroffen. Das bewirkt einen abzusehenden Liquiditätsengpass, der für mich einen Notstand darstellt. Ich beantrage daher die fällige Einkommensteuer/Körperschafsteuer für …(beispielsweise 3 Monate) zu stunden.
Vielen Dank
Name
Stundung Kommunalsteuer:
ACHTUNG: Auch wenn Abgaben gestundet werden, müssen diese der Österreichischen Gesundheitskassa gemeldet werden, da ansonsten Strafen drohen. Laut Info sollte die Stundung gewährt werden.
Derzeit ist uns noch keine Verlautbarung der Gemeinden über Stundungen der Kommunalsteuerzahlungen bekannt. Da wir davon ausgehen, dass das noch kommen wird, kann man bereits einen Antrag (per Mail an die zuständige Gemeinde, dann per Post nachschicken) an die zuständige Gemeinde stellen.
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin in meiner betrieblichen Tätigkeit (Angabe der Branche…) von den Auswirkungen der SARS-CoV-2-Virus-Infektion betroffen. Das bewirkt einen abzusehenden Liquiditätsengpass, der für mich einen Notstand darstellt. Ich beantrage daher die fälligen Kommunalsteuern für … (beispielsweise 3 Monate) zu stunden.
Vielen Dank
Name
14.03.2020
Infos zur heutigen Pressekonferenz
Corona-Kurzarbeit
Links und Kontakte:
12.03.2020
Allgemeine Infos zum Coronavirus
Folgende Tipps geben wir Ihnen in der derzeitigen Situation:
– wenn die Gewinnerwartung reduziert wird, kann man eine freiwillige Herabsetzung auf die Mindestbeiträge machen. Aufpassen: Etwaige Nachzahlungen wären dann in einem Betrag fällig.
Wenn Kreditraten aus Liquiditätsgründen nicht bezahlt werden können, oder sich aus der Liquiditätsrechnung ergibt, dass man mit dem Kontokorrentrahmen nicht auskommt, bitte sobald wie möglich mit ihrer Bank sprechen – proaktive Kommunikation ist vertrauensbildend.
– wenn sie jetzt schon wissen, dass sie einen längeren Betriebsstillstand haben, die Mitarbeiter aber keinen Urlaub oder Gutstunden vorrätig haben, dann sollten sie auch einvernehmliche Lösungen mit ihrem Team überlegen. Bieten sie eine Wiedereinstellungszusage an. Es könnte aber sein, dass die Regierung noch ein Kurzarbeitspaket auch für KMU Betriebe auflegt.
Insgesamt sollten Sie aber ohne Panik die weiteren Schritte überlegen und für alle Fälle vorbereitet sein, wir unterstützen sie sehr gerne!