#gemeinsamdurchdiekrise

Überbrückungskredite

Stand 25.03.2020

Es gibt noch keine rechtlich gesicherte Auskunft, ob es Kredite vom Staat geben wird. Wenn ein Überbrückungskredit notwendig ist, ist dieser mit der Hausbank (wird auch bei anderen Banken möglich sein, aber unwahrscheinlich) zu beantragen. Die Unterstützungen, die derzeit angeboten werden, sind Haftungen, die aber für die Bank als Sicherheit notwendig sind, um einerseits einen Kredit (relativ unbürokratisch) vergeben zu können, aber auch um niedrige Zinssätze zu erhalten.

Allerding trägt die Bank weiterhin ein Risiko von 20% der Kreditsumme, was vor allem bei schlechter Bonität vor Corona dazu führen kann, dass die Bank auch keinen Überbrückungskredit gewährt.

Es gibt grundsätzlich zwei Institute, die Kredite besichern.

Österreichische Hotel- und Tourismusbank (ÖHT):

Stand 25.03.2020

Die ÖHT bietet eine Besicherung von Überbrückungskrediten mit einer Laufzeit von 36 Monaten bei der Hausbank für alle kleine und mittlere Unternehmen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft an. Betriebe der Tourismus- und Freizeitwirtschaft sind Betriebe der Gastronomie, Hotellerie, Freizeit- und Sportbetriebe, Reisebüros, Kinos, Kultur- und Vergnügungsbetriebe sowie Gesundheitsbetriebe. Über die Spartensuche der WKO kann die Fachgruppen-Zugehörigkeit geprüft werden:  https://firmen.wko.at/Web/SearchSimple.aspx.

Der Umsatzrückgang aufgrund der Corona-Krise muss zumindest 15% betragen, um eine Haftungsübernahme beantragen zu können.

Neugegründete Unternehmen können noch keinen Jahresabschluss vorliegen, sodass die URG-Kennzahlen nicht geprüft werden können. In diesem Fall wird die Haftung ohne Prüfung des Jahresabschlusses akzeptiert. Die Gründung des Unternehmens muss vor 1.3.2020 gewesen sein, um die Haftung beantragen zu können. 

Gewährt wird eine Bundeshaftung in Höhe von 80% zur Besicherung neu aufzunehmender Überbrückungsfinanzierungen (Haftungssumme bis zu EUR 400.000,-; also Kredit bis EUR 500.000,-; keine Untergrenze), sowie die Übernahme der einmaligen Bearbeitungsgebühr (1%) und die Haftungsprovision (0,8%).

Größere Bankinstitute erledigend die Anträge für deren Kunden. Oftmals machen aber Banken dies nicht und man muss den Antrag selber stellen.

Zuerst muss man mit der Hausbank einen Kredit vereinbaren und die Hausbank muss diesen (unter Vorbehalt der beantragten Haftung) bestätigen.

Zur Beantragung sollten folgende Unterlagen bereit sein (und können beim Antrag hochgeladen werden):

  • Betriebsbeschreibungsbogen
  • Beilage Förderansuchen (Bestätigt von der Hausbank)
  • Verpflichtungserklärung
  • Jahresabschluss 2018 oder aktueller (URG-Kennzahlen dürfen nicht unterschritten sein)
  • Lichtbildausweis
  • Entbindung Bankgeheimnis

Sie müssen sich in dem Portal auf https://portal.oeht.at/ registrieren und dann den Antrag ausfüllen.

Die Bearbeitung sollte derzeit innerhalb von 3 Tagen erledigt sein.

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Austria Wirtschaftsservice (AWS):

Stand 25.03.2020

Gewerbliche und industrielle KMU´s sowie Personen/Unternehmen, die einen verkammerten oder nicht verkammertern Freien Beruf selbstständig ausüben können beim AWS eine Haftung beantragen. Freiberufliche Tätigkeiten sind auch inkludiert. Betriebe der Tourismus- und Freizeitwirtschaft sind ausgeschlossen (siehe ÖHT). Darüber hinaus sind auch Unternehmen ausgeschlossen, bei denen ein Reorganisationsbedarf (laut letztem Jahresabschluss) vorliegt. Dies ist der Fall, wenn die Eigenmittelquote unter 8% liegt und die fiktive Schuldentilgungsdauer mehr als 15 Jahre beträgt bei Einnahmen-Ausgaben-Rechnern entfällt diese Prüfung). Unternehmen, die die gesetzlich vorgesehenen Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens auf Antrag der Gläubiger erfüllen, sind ebenfalls ausgeschlossen.

Gefördert werden Überbrückungskredite, um die laufenden Kosten abzudecken, aber auch bereits bestehende Kredite, deren Rückzahlung aufgrund der Corona-Krise gefährdet ist, können besichert werden. Es darf sich nicht um eine bloße Umschuldung handeln, sondern es muss die Liquidität des Unternehmens sichern oder erweitern. 

Die Haftungsübernahme der AWS beträgt grundsätzlich 80% der Kreditsumme, wobei Kredite in der maximalen Höhe von EUR 1,5 Mio. besichert werden. Normalerweise besichert das AWS bis zu EUR 2,5 Mio., nicht aber im derzeit geltenden beschleunigten Verfahren. Die maximale Laufzeit der Haftung beträgt 60 Monate. Bearbeitungs- und Garantieentgelte werden nicht erhoben.

Größere Bankinstitute erledigend die Anträge für deren Kunden. Oftmals machen aber Banken dies nicht und man muss den Antrag selber stellen.

Zuerst muss man mit der Hausbank einen Kredit vereinbaren und die Hausbank muss diesen (unter Vorbehalt der beantragten Haftung) bestätigen.

Im beschleunigten Verfahren wird auf Planungsrechnung, Business-Plan und auch persönliche Besicherungen verzichtet. Die Bank wir aber beim Kredit nicht auf eine persönliche Besicherung (für die 20%-Haftung, die als Risiko der Bank verbleiben) verzichten.

Folgende Unterlagen sollten Sie zur Beantragung bereit zu halten:

  • Bestätigung des finanzierenden Instituts (Kredithöhe, Laufzeit, Verzinsung (genügt per Mail)
  • Bestätigung des finanzierenden Instituts, dass die URG-Kriterien nicht erfüllt sind oder eine Bestätigung (eventuell vom Steuerberater) dass es sich um einen Einnahmen-Ausgaben-Rechner handelt
  • Bekanntgabe der Ein-Jahres-Ausfallswahrscheinlichkeit, welche sich aufgrund des vor Eintritt der Krise geltenden Ratings der Bank für das Unternehmen ergibt


Der Antrag kann online auf der Homepage www.aws.at gestellt werden, wobei man sich dazu als Fördermanager auf der Homepage registrieren muss.

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Staatliche Haftungen

Stand 25.03.2020

Bezüglich staatlicher Haftungen oder Soforthilfen fehlen noch die gesetzlichen Grundlagen. Diesbezüglich werden wir Sie informieren, sobald wir etwas Stichhaltiges erfahren.

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