Fixkostenzuschuss I
Der Fixkostenzuschuss ist abhängig vom Umsatzausfall.
Der Umsatzausfall ist immer nach dem durchschnittlichen Umsatzausfall des beantragten Zeitraumes (maximal drei Monate, die zusammenhängen müssen) zu bemessen.
Der Fixkostenzuschuss I kann für Zeiträume 16. März bis 15. September beantragt werden. Ersetzt werden also die Teile der Fixkosten von maximal 3 zusammenhängenden Monaten
• Monate jeweils vom 16. Tag bis 15. Tag eines Monats
(z.B.: 16. März bis 15. April)
• Alternativ: 2. Quartal
Höhe der Förderung:
• 40-60% Umsatzausfall: 25% der Fixkosten werden ersetzt
• 60 -80% Umsatzausfall: 50% der Fixkosten werden ersetzt
• 80-100% Umsatzausfall: 75% der Fixkosten werden ersetzt
• Bei einem Umsatzausfall zwischen 25% und 40% kann der Fixkostenzuschuss des Landes OÖ beantragt werden
• Seit 18. Mai kann der Antrag (für die erste Auszahlungstranche) gestellt werden; ab 19. August für den Gesamtbetrag
• Antragstellung bis 31. August 2021 möglich
• Bestätigung eines Steuerberaters, Wirtschaftsprüfers oder Bilanzbuchhalters vorgeschrieben
Fixkosten (u.a.):
• Geschäftsraummieten und Pacht
• Versicherungsprämien
• Zinsaufwendungen für Darlehen, Kredite und Leasingverträge
• Strom/Gas/Telekommunikation
• Angemessener Unternehmerlohn bei einkommensteuerpflichtigen Unternehmen (mindestens EUR 666,67 und max. EUR 2.666,67,- pro Monat)
• Vertragliche Zahlungsverpflichtungen (nicht das Personal betreffend)
Der Fixkostenzuschuss kann über Finanzonline beantragt werden.
Weitere Details finden Sie auch unter https://www.fixkostenzuschuss.at/#faqs
Die Beantragung ist bis 31.8.2021 möglich.