Auch der Fixkostenzuschuss 800.000 ist abhängig vom Umsatzausfall
Dieser kann für Zeiträume vom 16. September 2020 bis 30. Juni 2021 beantragt werden. Dabei müssen zusammenhängende Zeiträume beantragt werden, wobei auch in zwei Blöcken beantragt werden kann. Jene Unternehmen, die für den ganzen November einen Umsatzersatz bekommen haben (vor allem Gastronomie und Veranstalter) müssen den November auslassen. Der November zählt dann aber nicht als Unterbrechung.
Höhe der Förderung
Im Rahmen des Fixkostenzuschuss 800.000 werden Fixkosten zu jenem Prozentsatz ersetzt, der dem Umsatzausfall im gewählten Zeitraum (oder den gewählten Zeiträumen) entspricht.
Zusätzlich zu den Fixkosten des Fixkostenzuschusses I können auch Abschreibungen und Leasingraten als Fixkosten geltend gemacht werden. Darüber hinaus könne auch endgültig frustrierte Aufwendungen geltend gemacht werden, die bei Reisebüros und Reiseveranstaltern, Event- und Veranstaltungsagenturen und bei Dienstleistern für Veranstalter pauschal ermittelt werden können.
Die Antragstellung muss bis 30. Juni 2021 erfolgen. Hier können durchaus geschätzte Zahlen zur Anwendung kommen. Daher ist im 2. Halbjahr 2021 eine Endabrechnung zu erstellen.
Weitere Infos finden Sie unter:
https://www.fixkostenzuschuss.at/#faqs