Die Regierung hat im Zuge der Corona-Krise zahlreiche Maßnahmen für Unternehmen zur Verfügung gestellt. Angesichts der Vielzahl dieser Maßnahmen ist es oftmals schwer den Überblick zu behalten.
Auf dieser Seite haben wir seit beginn der Corona-Krise die wichtigsten Informationen und Updates zu den verschiedenen Förderungen für Sie gesammelt.
NPO Unterstützungsfonds
Stand: 09.07.2020
Die Bundesregierung hat die Richtlinie zur Förderung der NPO´s erlassen, welche am 6. Juli 2020 in Kraft getreten ist.
Förderfähige Organisationen
Diese Förderungen können alle NPO´s (vor allem gemeinnützige Vereine), freiwillige Feuerwehren und anerkannte Kirchen und Religionsgemeinschaften, die von einem durch Corona bedingten Einnahmenausfall betroffen sind, beantragen.
Videoupdate: NPO Unterstützungsfonds
Stand: 09.07.2020
Härtefall-Fonds Phase I & II
Der von der Regierung beschlossene Härtefall-Fonds Phase I und Phase II wird über die WKO abgewickelt. Der Härtefall-Fonds ist ein nicht rückzahlbarer Zuschuss.
Beide Phasen des Härtefall-Fonds betreffen natürliche Personen als EPU, Einzelunternehmer, freie Dienstnehmer, Gesellschafter-Geschäftsführer (GSVG), Gesellschafter einer Personengesellschaft. Ausgeschlossen sind u.a. Land- und Forstwirte (eigene Förderung); und Personen die Bezüge aus der Arbeitslosenversicherung erhalten
Phase I (bereits ausgelaufen)
Der nicht rückzahlbare Zuschuss umfasste eine Förderung von EUR 500,- oder EUR 1.000,-
Phase II
Der Antrag für die Phase II ist seit 20.April möglich
Videoupdate: Härtefall-FOnds Phase II
Stand: 05.05.2020
Alle Details zum Härtefall-Fonds
Corona-Hilfsfonds
Der Corona-Hilfsfonds soll Teile der Fixkosten die während der Krise angefallen sind ersetzen.
Die Höhe der Förderung ist je nach Ausfall, also Umsatzeinbußen, geregelt:
40-60% Ausfall: 25% Ersatzleistung
60 -80% Ausfall: 50% Ersatzleistung
80-100% Ausfall: 75% Ersatzleistung
– Geschäftsleitung und Betriebsstätte muss in Österreich sein
– Umsatzeinbußen während Corona-Krise im Förderzeitraum mehr als 40%
– Sämtliche zumutbare Maßnahmen zur Reduktion der Fixkosten und Erhaltung der Arbeitsplätze müssen ergriffen werden
– Gesundes Unternehmen vor der Krise
– Wertverlust verderblicher Waren (die zu mindestens 50% abgeschrieben werden müssen) und Unternehmerlohn (bis maximal EUR 2.667,-) in Höhe der oben angegebenen Prozentsätze
Der Zeitraum, für den Zuschüsse beantragt werden können, beträgt maximal 3 Monate. Entweder das 2. Quartal 2020 oder bis zu drei zusammenhängende Zeiträume, die beim Härtefallfonds festgelegt wurden 16.bis 15. des Folgemonats).
Videoupdate: Corona-Hilfsfonds
Stand: 27.05.2020
Alle Details zum Corona-Hilfsfonds
Videoupdate: Neustartbonus
Stand: 10.06.2020
Corona-Hilfe aus Familienhärteausgleich
Stand: 08.05.2020
Das Bundesministerium für Arbeit, Familie und Jugend hat im Zuge des Familienhärteausgleichs EUR 30 Mio. zur Verfügung gestellt, um Familien, die im Zusammenhang mit der Corona-Krise finanzielle Einbußen erleiden, zu unterstützen. Die Details finden Sie in unserer Klienteninfo:
Anmerkung: Die aktuelle Situation ist auch für uns sehr fordernd. Trotz höchster Sorgfalt unterlaufen auch uns Fehler.
Unter Punkt 4 hat sich beim Berechnungsbeispiel ein Fehler eingeschlichen, richtig lautet das Beispiel wie folgt: „Beispielsweise würde ein Ehepaar mit einem 5-jährigen Kind den Faktor 2 haben und somit EUR 600,- bekommen.“
Videoupdate: Familienhärteausgleich
Stand: 08.05.2020
Videoupdate Covid-Paket für Start-Ups
Stand: 08.05.2020
Das Oberösterreich-Paket
Stand: 09.04.2020
Videoupdate: Ergebnisse der Regierungsklausur
Stand: 17.06.2020
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