Härtefall-Fonds Phase i & II
Der von der Regierung beschlossene Härtefall-Fonds Phase I und Phase II wird über die WKO abgewickelt. Der Härtefall-Fonds ist ein nicht rückzahlbarer Zuschuss.
Beide Phasen des Härtefall-Fonds betreffen natürliche Personen als EPU, Einzelunternehmer, freie Dienstnehmer, Gesellschafter-Geschäftsführer (GSVG), Gesellschafter einer Personengesellschaft. Ausgeschlossen sind u.a. Land- und Forstwirte (eigene Förderung); und Personen die Bezüge aus der Arbeitslosenversicherung erhalten
Phase I (bereits ausgelaufen)
Der nicht rückzahlbare Zuschuss umfasste eine Förderung von EUR 500,- oder EUR 1.000,-
Phase II
Der Antrag für die Phase II ist seit 20.April möglich
Stand: 05.05.2020
Videoupdate: Härtefall-FOnds Phase II
24.04.2020
Videupdate zum Härtefall-Phase II
16.04.2020
Update: Auslaufen von Fristen
Auslaufen von Fristen
Entgegen vorheriger Ankündigungen wurden folgende Fristen festgesetzt:
Härtefall-Fonds – Phase 1
Die Beantragung der Phase 1 des Härtefall-Fonds (EUR 500,- oder EUR 1.000,-) kann nur noch bis 17. April erfolgen. Sofern Sie auf den neuen Steuerbescheid warten oder aus einem anderen Grund erst später beantragen wollten, aber die Zahlung aus Phase 1 noch erhalten wollen, geben Sie bitte heute noch den Antrag ab!
Rückwirkende Beantragung Kurzarbeit
Anträge zur Kurzarbeit, die im März beginnen soll, ist nur mehr bis 20. April möglich. Ab 21. April können nur mehr Anträge eingebracht werden, bei denen die Kurzarbeit im April beginnt.
16.04.2020
Videupdate & Klienteninfo
Aktuelle Details zum Härtefallfonds finden Sie in unserer Klienteninfo als PDF zum Download:
Ab 20.04.2020 können die Anträge für den Härtefall-Fonds Phase II bei der WKO gestellt werden.
Gegenstand der Förderung ist der teilweise Ersatz von entgangenem Nettoeinkommen aus Einkünften aus selbständiger Arbeit oder Gewerbebetrieb (nicht aber Vermietung und Verpachtung).
Die Förderung muss nicht zurückbezahlt werden und beträgt maximal EUR 2.000,- pro Monat für maximal 3 Monate.
Wir haben die Details für Sie zusammengefasst:
31.03.2020
Update zum Bezieherkreis
Update zum Härtefall-Fonds: Der Bezieherkreis wird ausgeweitet!
Nach der Kritik an der Umsetzung des Coronavirus-Härtefallfonds der Regierung für Kleinstunternehmen hat Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) klargestellt, dass der Bezieherkreis ausgeweitet wird. „Es wird so sein, dass die Zugänge zum Härtefallfonds wesentlich erweitert werden“, sagte Kogler heute im Ö1-Morgenjournal.
„Wir haben uns gestern darauf verständigt, dass weder Mehrfachversicherungen als Handicap gelten noch Einkommensgrenze nach oben oder unten. Auch können Unternehmensgründer, die jetzt erst begonnen haben, alle in dieses Programm rein“, so der Vizekanzler, der außerdem mit einem „Missverständnis“ aufräumen wollte.
„Es ging zunächst um die Anzahlung von 1.000 Euro. Der Zugang war beschränkter als der eigentlich Zugang zur Härtefondshilfe. Das war aber immer so gedacht.“
Bisher 82.000 Anträge
Für den Härtefallfonds gingen bei der Wirtschaftskammer bis gestern Abend rund 82.000 Anträge ein, wie eine WKÖ-Sprecherin mitteilte. Davon seien 89 Prozent abgeschlossen. Seit Freitag, 17.00 Uhr, sind Anträge auf Hilfen aus dem Fonds möglich. Diese werden von der Wirtschaftskammer abgewickelt.
27.03.2020
Videupdate & Klienteninfo
Die Anträge für den Härtefall-Fonds können ab 27.3.2020, 17:00 Uhr bis 31.12.2020 gestellt werden. Der Link zur Online-Beantragung wird am 27.3.2020 um 17:00 Uhr auf der Webseite der WKO zur Verfügung stehen.
Aktuelle Details zum Härtefallfonds finden Sie in unserer Klienteninfo als PDF zum Download:
27.03.2020
Klienteninfo
Aktuelle Details zum Härtefallfonds finden Sie in unserer Klienteninfo als PDF zum Download:
26.03.2020
Update zur Pressekonferenz: Der Härtefall-Fonds wird erstmals vorgestellt.
Die Anträge für den Härtefall-Fonds können ab 27.3.2020, 17:00 Uhr bis 31.12.2020 gestellt werden. Der Link zur Online-Beantragung wird am 27.3.2020 um 17:00 Uhr auf der Webseite der WKO zur Verfügung stehen.