Herabsetzungen und Stundung

#gemeinsamdurchdiekrise

Erleichterung bei Abgaben

Stand 24.03.2020

Im ersten Schritt sollte die Einkommensteuer- (oder Körperschafsteuervorauszahlung) reduziert werden, um keine Steuerzahlung leisten zu müssen. Es wird auch möglich sein, die bereits (per 15.2 Februar) bezahlte Vorauszahlung zurückzufordern. Dazu ist die Vorauszahlung 2020 auf 0,- zu setzen und sobald das am Steuerkonto verbucht ist, ein Rückzahlungsantrag für diesen Betrag zu stellen.

Diese Anträge werden im Finanzonline gestellt. Die Herabsetzung der Vorauszahlung unter „Weitere Services“, „Zahlungserleichterungen“ und die Rückzahlung unter „Weitere Services“, „Rückzahlung“.

Am Ende des Monats sind Gehaltszahlungen zu leisten. Die einbehaltene Lohnsteuer, DB und DZ kann gestundet werden. Sobald diese verbucht wurde, wiederum im Finanzonline unter „Weitere Services“, „Zahlungserleichterungen“ zu beantragen.

Bedenken Sie, dass diese jedenfalls zur Stundung beantrag werden müssen, wenn Sie diese nicht zahlen können, um etwaige Strafen oder Verzugszinsen zu vermeiden.

Im Zusammenhang mit den Gehaltszahlungen können auch die Abgaben an die ÖGK gestundet werden, wobei hier sie Stundung automatisch erfolgt, also nicht beantragt werden muss.

Auch für die Kommunalsteuer kann eine Stundung beantragt werden.

 

Die Beitragszahlungen können herabgesetzt werden. Der Antrag kann derzeit sehr unbürokratisch per Telefon (050 808 808) oder per Mail (vs@svs.at).

 

Kredite und Mieten

Sie können mit Ihrer Bank in Verbindung treten. Vielen Banken sind bereit Kreditverträge oder Leasingverträge auszusetzen beziehungsweise andere Vergünstigungen zu vereinbaren.

Bezüglich der Miete der Geschäftsräumlichkeiten sollten Sie mit einem Anwalt in Verbindung treten und klären, ob anhand Ihres Mietvertrags eine Aussetzung der Mietzahlung möglich ist.

Registrierkassen

Bei (vorübergehenden) Betriebsschließungen aufgrund des Corona-Virus sind die Registrierkassen nicht außer Betrieb zu nehmen (so wie auch bei Urlaub oder Saisonbetrieb). Unter anderem würde das Anmeldeprozedere über FinanzOnline und die Startbelegprüfung bei der Wiederinbetriebnahme der Registrierkassen einen unverhältnismäßigen Aufwand darstellen. Deswegen bleibt die Registrierkasse angemeldet.

Anträge auf diverse Herabsetzungen und Stundungen

stand 16.03.2020

Um die Anträge auf diverse Herabsetzungen und Stundungen von Abgaben zu erleichtern, haben wir kurze Beschreibungen und Textvorschläge für Sie erstellt. Gerne können Sie auch ein Mail senden, sodass wir die Anträge für Sie stellen.

Stundung überfälliger Zahlungen an die Gesundheitskasse:Die ÖGK hat verlautbart, dass derzeit von Exekutionen abgesehen wird.

Wir empfehlen gegebenenfalls den Antrag per Mail zu senden (office-o@oegk.at), dann aber auch per Post zu senden.

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin in meiner betrieblichen Tätigkeit (Angabe der Branche…) von den Auswirkungen der SARS-CoV-2-Virus-Infektion betroffen. Das bewirkt einen abzusehenden Liquiditätsengpass, der für mich einen Notstand darstellt und daher kann ich die bereits fälligen Abgaben der ÖGK noch nicht leisten. Daher bitte ich in den nächsten Monaten von einer Exekution abzusehen.

Vielen Dank

Name

DOWNLOAD Textvorschlag

Die SVS nimmt Herabsetzungsanträge derzeit auch telefonisch entgegen (050 808 808).

Alternativ füllen Sie bitte den Antrag online aus: https://www.sozialversicherung.gv.at/formgen/?portal=svsportal&LO=4&contentid=10007.854309

Der Antrag kann mit der Handysignatur unterschrieben werden oder ausgedruckt an vs@svs.at gesandt werden.

Der Beitrag kann auf die Mindestbeiträge herabgesetzt werden, diese betragen 2020 EUR 464,16 pro Quartal beziehungsweise EUR 1.856,64 pro Jahr.

Dieser kann derzeit auch gestundet werden.

Der Antrag kann im Finanzonline unter dem Punkt „Weitere Services/Vorauszahlungen“ eingegeben werden: 

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin in meiner betrieblichen Tätigkeit (Angabe der Branche…) von den Auswirkungen der der SARS-CoV-2-Virus-Infektion betroffen. Das bewirkt, dass die bisherige Festsetzung von Vorauszahlungen der Einkommensteuer für das Kalenderjahr 2020 zu hoch sind. Ich habe die Auswirkungen des SARS-CoV-2-Virus-Infektion auf die Höhe der Steuerbemessungsgrundlage für 2020 sorgfältig abgeschätzt und beantrage eine Herabsetzung der Vorauszahlung auf EUR …,-.

Vielen Dank

Name

DOWNLOAD Textvorschlag

Der Antrag kann im Finanzonline unter dem Punkt „Weitere Services/Vorauszahlungen“ eingegeben werden: 

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin in meiner betrieblichen Tätigkeit (Angabe der Branche…) von den Auswirkungen der der SARS-CoV-2-Virus-Infektion betroffen. Das bewirkt, dass die bisherige Festsetzung von Vorauszahlungen der Körperschaftsteuer für das Kalenderjahr 2020 zu hoch sind. Ich habe die Auswirkungen des SARS-CoV-2-Virus-Infektion auf die Höhe der Steuerbemessungsgrundlage für 2020 sorgfältig abgeschätzt und beantrage eine Herabsetzung der Vorauszahlung auf EUR …,-.

Vielen Dank

Name

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Die SVS nimmt Stundungsanträge derzeit auch telefonisch entgegen (050 808 808).

Alternativ kann ein Mail an die SVS geschrieben werden (vs@svs.at ):

Bitte im Betreff Namen und SV-Nummer angeben


Sehr geehrte Damen und Herren,  

ich bin in meiner betrieblichen Tätigkeit (Angabe der Branche…) von den Auswirkungen der SARS-CoV-2-Virus-Infektion betroffen. Das bewirkt einen abzusehenden Liquiditätsengpass, der für mich einen Notstand darstellt. Ich beantrage daher die fälligen Beiträge zur SVS für …(beispielsweise 3 Monate) zu stunden.

Vielen Dank

Name

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ACHTUNG: Auch wenn Abgaben gestundet werden, müssen diese der Österreichischen Gesundheitskassa gemeldet werden, da ansonsten Strafen drohen. Laut Info sollte die Stundung gewährt werden.

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin in meiner betrieblichen Tätigkeit (Angabe der Branche…) von den Auswirkungen der SARS-CoV-2-Virus-Infektion betroffen. Das bewirkt einen abzusehenden Liquiditätsengpass, der für mich einen Notstand darstellt und daher kann ich die fälligen Abgaben der ÖGK diese Monat nicht leisten. Ich beantrage daher die fällige Einkommensteuer/Körperschaftsteuer für …(maximal 3 Monate) zu stunden.

Vielen Dank

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ACHTUNG: Auch wenn Abgaben gestundet werden, müssen diese dem Finanzamt gemeldet werden, da ansonsten Strafen drohen. Laut Info sollte die Stundung gewährt werden.

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin in meiner betrieblichen Tätigkeit (Angabe der Branche…) von den Auswirkungen der SARS-CoV-2-Virus-Infektion betroffen. Das bewirkt einen abzusehenden Liquiditätsengpass, der für mich einen Notstand darstellt. Ich beantrage daher die fällige Einkommensteuer/Körperschafsteuer für …(beispielsweise 3 Monate) zu stunden.

Vielen Dank

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Stundung Kommunalsteuer:

ACHTUNG: Auch wenn Abgaben gestundet werden, müssen diese der Österreichischen Gesundheitskassa gemeldet werden, da ansonsten Strafen drohen. Laut Info sollte die Stundung gewährt werden.

Derzeit ist uns noch keine Verlautbarung der Gemeinden über Stundungen der Kommunalsteuerzahlungen bekannt. Da wir davon ausgehen, dass das noch kommen wird, kann man bereits einen Antrag (per Mail an die zuständige Gemeinde, dann per Post nachschicken) an die zuständige Gemeinde stellen. 

Sehr geehrte Damen und Herren,  

ich bin in meiner betrieblichen Tätigkeit (Angabe der Branche…) von den Auswirkungen der SARS-CoV-2-Virus-Infektion betroffen. Das bewirkt einen abzusehenden Liquiditätsengpass, der für mich einen Notstand darstellt. Ich beantrage daher die fälligen Kommunalsteuern für … (beispielsweise 3 Monate) zu stunden.

Vielen Dank

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Wir unterstützen Sie beim Stellen der Anträge!

Erste Tipps für Sie

Stand 12.03.2020

Folgende Tipps geben wir Ihnen in der derzeitigen Situation:

(Einkommensteuer und Körperschaftsteuer) – Viele Unternehmen können schon jetzt erahnen, dass ihre Gewinne 2020 reduziert werden. Zur Herabsetzung ist normalerweise eine Prognoserechnung verpflichtend. Vielleicht sieht das Finanzamt derzeit davon ab. Die ersten Erfahrungen zeigen ein sehr großes Verständnis der Behörden.

– wenn die Gewinnerwartung reduziert wird, kann man eine freiwillige Herabsetzung auf die Mindestbeiträge machen. Aufpassen: Etwaige Nachzahlungen wären dann in einem Betrag fällig.

Sofern die Liquidität im Unternehmen drastisch reduziert ist, könnte eine Stundung der Umsatzsteuerzahlung beantragt werden.

Wenn Kreditraten aus Liquiditätsgründen nicht bezahlt werden können, oder sich aus der Liquiditätsrechnung ergibt, dass man mit dem Kontokorrentrahmen nicht auskommt, bitte sobald wie möglich mit ihrer Bank sprechen – proaktive Kommunikation ist vertrauensbildend.

Für Tourismusbetriebe wurde von der ÖHT ein speziell geförderter Kredit aufgelegt – bis zu EUR 500.000,00 für drei Jahre zinsenfrei (näheres sollte in den nächsten Tagen auf der Homepage der ÖHT – www.oeht.at – abrufbar sein).

– bei Versicherungspolizzen sind Seuchen, Epidemien und Pandemien teilweise mitversichert, bitte mit ihrem Versicherungsberater Kontakt aufnehmen.

– dabei handelt es sich um eine Dienstverhinderung. Der Arbeitgeber muss das Entgelt weiterzahlen, das Geld wird aber vom Staat refundiert.

– es gibt für die Heimarbeit auch Regeln die Sie beachten müssen. Aufpassen auf Vertraulichkeit und die DSVGO müssen beachtet werden. Eventuell müssen Sie den Mitarbeitern Hardware zur Verfügung stellen. Arbeitszeiten sind auch bei Heimarbeit einzuhalten.

– es kann auch sein, dass Steuerberatungskanzleien geschlossen werden: Sollte dieser Fall eintreten, werden wir Sie natürlich umgehend informieren. Sollte der Steuerberater das Auszahlungsjournal nicht rechtzeitig übermitteln können, empfehlen wir, den Mitarbeitern eine in etwa passende Akontozahlung zu überweisen, damit Ihre Mitarbeiter wichtige Zahlungen wie Miete leisten können.

– Die Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer ist mit dem Ministerium bezüglich Säumniszuschlägen bei verspäteter Abgabe diverser fristgebundener Meldungen in Verhandlung.

– wenn sie jetzt schon wissen, dass sie einen längeren Betriebsstillstand haben, die Mitarbeiter aber keinen Urlaub oder Gutstunden vorrätig haben, dann sollten sie auch einvernehmliche Lösungen mit ihrem Team überlegen. Bieten sie eine Wiedereinstellungszusage an. Es könnte aber sein, dass die Regierung noch ein Kurzarbeitspaket auch für KMU Betriebe auflegt.

Insgesamt sollten Sie aber ohne Panik die weiteren Schritte überlegen und für alle Fälle vorbereitet sein, wir unterstützen sie sehr gerne!

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