Investitionsprämie

• Investitionen ins Anlagevermögen werden mit 7% der Anschaffungskosten gefördert

• Investitionen in Digitalisierung, Ökologisierung oder Gesundheit/Life Science werden mit 14% gefördert

• Anschaffung zwischen 1. September 2020 und 28. Februar 2021

• Erste Maßnahmen dürfen nicht vor 1. August gesetzt werden

• Degressive Abschreibung (30%) für Anschaffungen ab 1.1.2020

• First come – first serve – max. 1 Mrd. 
EUR (wurde bereits erhöht); laut Auskunft des Ministeriums wird das Budget erweitert, sodass alle fristgerecht eingereichten Förderanträge bearbeitet werden