Investitionsprämie
• Investitionen ins Anlagevermögen werden mit 7% der Anschaffungskosten gefördert
• Investitionen in Digitalisierung, Ökologisierung oder Gesundheit/Life Science werden mit 14% gefördert
• Anschaffung zwischen 1. September 2020 und 28. Februar 2021
• Erste Maßnahmen dürfen nicht vor 1. August gesetzt werden
• Degressive Abschreibung (30%) für Anschaffungen ab 1.1.2020
• First come – first serve – max. 1 Mrd. EUR (wurde bereits erhöht); laut Auskunft des Ministeriums wird das Budget erweitert, sodass alle fristgerecht eingereichten Förderanträge bearbeitet werden
Weitere Informationen finden Sie unter:
https://www.aws.at/corona-hilfen-des-bundes/aws-investitionspraemie/