Mit 15.1.2018 ist das Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG) in Kraft getreten. Bis zum 1.6.2018 sind alle wesentlich Beteiligten oder auf sonstigem Wege kontrollierenden natürlichen Personen einer im Firmenbuch eingetragenen Gesellschaft, sowie auch die Begünstigten von Privatstiftungen, in ein zentrales Register einzutragen.
Alle Rechtsträger, die im österreichischen Firmenbuch eingetragen sind, sowie Vereine, Trusts und einige öffentlich-rechtliche Rechtsträger unterliegen dem WiEReG. Sind nur natürliche Personen wirtschaftliche Eigentümer eines Rechtsträgers und sind diese im Firmenbuch eingetragen, besteht keine Meldepflicht. In allen anderen Fällen haben die Rechtsträger natürliche Personen zu melden, die direkt oder indirekt mehr als 25% der Anteile einer Gesellschaft oder die Gesellschaft selbst kontrollieren. Für Stiftungen sind die Stifter und die Begünstigten sowie der Stiftungsvorstand einzutragen. Bei Vereinen ist nur dann eine Meldung zu erstatten, wenn eine natürliche Person über sie Kontrolle ausübt.
Binnen vier Wochen nach einer Änderung des wirtschaftlichen Eigentümers oder seiner Daten sind diese bekanntzugeben. Die Verletzung der Meldepflichten wird mit Finanzstrafen bis zu 200.000 Euro sanktioniert.
Alle juristischen Personen sollten sich daher bis spätestens 1.6.2018 vergewissern, ob einer ihrer Anteilsinhaber als wirtschaftlicher Eigentümer in das Register einzutragen ist.