Wir weisen darauf hin, dass die auf der Homepage www.raml-partner.at/coronavirus/ beschriebenen Maßnahmen, Unterstützungen usw. auch für den Berufsstand der Ärzte und verwandten Berufen ebenso Gültigkeit haben.
Zur Beantragung der Kurzarbeit haben wir auf der Homepage unter dem Punkt „Kurzarbeit“, „Bundesrichtlinie zur Kurzarbeit“ das Formular „Sozialpartnervereinbarung Ärztekammer“ ergänzt, das für Mitglieder der Ärztekammer zu verwenden ist.
Sollten Sie Fragen zur Kurzarbeit haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Sonderklienteninfo 25.03.2020
INHALT:
1. Überbrückungskredite
2. Erleichterungen bei Abgaben und regelmäßigen Zahlung
3. Kurzarbeit
4. e-AMS-Konto – Wie kommt ein Unternehmen dazu
5. Registrierkassen
6. Einreichung Jahresabschlüsse beim Firmenbuchgericht