Videoupdate: Fixkostenzuschuss II

23.11.2020

23.11.2020

Fixkosten sind:
• Geschäftsraummiete und Pacht (auch für Standplätze);
• Absetzung für Abnutzung (Afa) und fiktive Abschreibungen für bewegliche Wirtschaftsgüter;
• betriebliche Versicherungsprämien;
• Zinsaufwendungen;
• Leasingraten (wenn für das geleaste Wirtschaftsgut die AfA bzw. fiktive AfA geltend gemacht wird, nur der Finanzierungskostenanteil der Leasingraten);
• Frustrierte Aufwendungen: Aufwendungen zwischen 1.6.2019 und 16.3.2020 zur Vorbereitung von Umsätzen, die in einem der gewählten Betrachtungszeiträume realisiert werden hätten sollen.
• der Wertverlust von mindestens 50 % bei verderblichen oder saisonalen Waren;
• nicht das Personal betreffende Aufwendungen für sonstige vertragliche betriebsnotwendige Zahlungsverpflichtungen;
• betriebliche Lizenzgebühren;
• Zahlungen für Strom / Gas / Telekommunikation;
• Personalkosten, die für die Bearbeitung von Stornierungen anfallen;
• Personalaufwendungen, die für den Erhalt des Mindestbetriebes notwendig sind (abzüglich Kurzarbeitshilfe);
• Kosten eines Steuerberaters, Wirtschaftsprüfers oder Bilanzbuchhalters in Höhe von 1.000 Euro (sofern unter 36.000 Euro beantragt wird);
• Unternehmerlohn bei einkommensteuerpflichtigen Unternehmen von höchstens 2.666,67 Euro pro Monat (inkl. SV-Beiträge), abzüglich Nebeneinkünfte.Kapitalgesellschaften können auch Geschäftsführerbezüge eines Gesellschafter-Geschäftsführers (sofern nicht nach dem ASVG versichert) geltend machen.